Rechtliche und fachliche Prüfung der mitgeteilten Strommengen als eine Erfüllungsoption der Treibhausgasminderungsquote im Verkehr, § 8 Abs. 1 der 38. BImSchV, hinsichtlich der Erfüllung der Anrechnungsvoraussetzungen. Bescheiderstellung und Bearbeitung von Widerspruchsverfahren. Gebührenerhebung. Fachliche Weiterentwicklung des Vollzugs der 38. BImSchV einschließlich der Verwaltungspraxis. Kommunikation mit Dienstleistern, Gerichten, Staatsanwaltschaft, Bürgern.