Du bist für die Begleitung und Prüfung von faunistischen und floristischen Untersuchungen, Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, Landschaftspflegerischen Begleitplänen, Verträglichkeitsprüfungen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Artenschutzfachbeiträgen, Fachbeiträge zur Wasserrahmenrichtlinie und anderen genehmigungsrelevanten, umweltfachlichen Expertisen zuständig. Dir obliegt die Ausschreibung und Vergabe entsprechender Dienstleistungen. Du verfasst eigenständig Fachgutachten wie z.B. UVP-Vorprüfungen oder Landschaftspflegerische Begleitpläne im Rahmen der HPA-Genehmigungsverfahren.