Sie leiten das Sachgebiet Umweltschutz und Landschaftspflege, tragen die Personalverantwortung und verwalten, planen, steuern und kontrollieren die Arbeitsabläufe. Sie sind leitend zuständig für die Erstellung der naturschutzfachlichen Genehmigungsunterlagen von Straßenbauvorhaben (u.a. Landschaftspflegerische Begleitplanung, FFH-Verträglichkeitsstudien und Artenschutzbeiträgen) und die Erarbeitung von Landschaftspflegerischen Ausführungsplänen z.B. für Pflanzungen sowie für die Bauüberwachung im Landschaftsbau. Sie sind federführend in der Bearbeitung besonders bedeutungsvoller Themen und überwachen ausgewählte Schwerpunktaufgaben.