Sie wirken mit bei der Abwicklung von Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes NRW. Sie übernehmen die Antragsberatung sowie die selbstständige Bearbeitung von Anträgen. Sie sind verantwortlich für die Verwendungsnachweisprüfung und führen Vor-Ort-Kontrollen durch. Sie übernehmen die fachliche Vorbereitung und Durchführung der Verfahren zur ordnungsbehördlichen Ausweisung von Schutzgebieten.