Durchführung von Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet des Bundesnaturschutzgesetzes, des Hessischen Naturschutzgesetzes, der Landschaftsschutzverordnung Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main sowie der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main. Durchführung von Anhörungen und Widerspruchsverfahren, Erstellung von Verfügungen, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge sowie Durchsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.