Aufbau und Weiterentwicklung eines effektiven und effizienten Vollzugs der 37. BImSchV mit Blick auf die Umsetzung der EU-Richtlinien 2018/2001, 2009/77, 2022/996, 765/208. Bearbeitung juristischer Fragen im Zusammenhang mit der 37. BImSchV und dem Vollzug derselben. Prüfung der Anerkennbarkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen aus dem Ausland inklusive Bearbeitung des Kriterienkatalogs und Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen für Nachhaltigkeitsnachweise anderer Staaten.