Integrierter Umweltschutz bei industriellen Anlagen mit dem Schwerpunkt Immissionsschutz. Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Beteiligung am Vollzug der Störfallverordnung. Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Stellungnahmen zu Fachfragen des Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, der Abfallwirtschaft und der Anlagensicherheit. Beteiligung im Rahmen von Planverfahren als Träger öffentlicher Belange.