Durchführung von bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Bodenauffüllungen und –abgrabungen und rechtliche Beurteilung von Vorhaben und fachlichen Stellungnahmen. Verfolgung unerlaubter Auffüllungen und Abgrabungen im Außenbereich. Erlass von Anhörungen, Anordnungen zur Untersuchung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen. Beratung von Bürger/innen, Bauherren, Investoren, Gemeinden, Ingenieurbüros, Land- und Forstwirten.