Sie informieren und beraten Eltern sowie Ratsuchende in Fragen der Erziehung, des Sorgerechts sowie bei Trennung und Scheidung. Sie vermitteln Hilfen, betreiben Krisenintervention und begleiten ambulante sowie stationäre Hilfen zur Erziehung. Sie nehmen das Wächteramt bei Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen wahr, leiten notwendige Schutzmaßnahmen ein, die ggf. bis zur Inobhutnahme führen können und wirken bei Verfahren vor dem Familiengericht mit.