Informierung der / Beratung von Bürger:innen und Verwaltung über Eigenschaften von Abfällen, rechtliche Hintergründe und Umweltauswirkungen, die Handhabung und Entsorgung von Abfällen. Mitwirkung bei städt. Verwaltungsverfahren bezüglich der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben mit Bezug zu Abfallthemen. Öffentlichkeitsarbeit zu allen Themen im Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere Abfalltrennung und Abfallvermeidung. Umweltbildung in Schulen und KiTas in Zusammenarbeit mit städt. Umweltzentrum.