Du würdest (nach adäquater Einarbeitung) bei uns schwerpunktmäßig Menschen gem. § 67 SGB XII als Bezugsperson über längere Zeiträume ambulant beraten, wozu Bürotermine, aber auch Hausbesuche und Begleitungen zu Behörden etc. gehören, die Ermittlung von Hilfebedarf, das Verfassen und Fortschreiben von Hilfeplänen, Dokumentationen und Berichten, Kriseninterventionen und einiges mehr, die Möglichkeit haben, weitere spannende Aufgaben im Rahmen von Straffälligenhilfe zu übernehmen, z.B. soziale Gruppenarbeit und Trainings in JVAen oder auch intensive Einzelcoachings für junge Menschen gem. § 10 JGG