Beratung der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und der Niedersächsischen Ministerien zu Fragen des Schallimmissionsschutzes. Prüfung von schalltechnischen Gutachten in Beschwerde-, Genehmigungs- und Bauleitverfahren und Erstellung von Stellungnahmen zu diesen Prüfungen. Durchführung von Schallmessungen z. B. aufgrund von Beschwerden. Erstellung von Berichten über durchgeführte Messungen. Betreuung und Anpassung der messtechnischen Ausstattung des Amtes, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Messergebnissen.