Zuständigkeit für den behördlichen Vollzug sämtlicher naturschutzrechtlicher und -fachlicher Aufgaben, einschließlich Projektbetreuung und Fördermittelakquise. Bearbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in Bauleitplan- und Planfeststellungsverfahren, Bauanträgen etc. Erarbeitung und Fortschreibung von Pflege- und Entwicklungskonzepten sowie Betreuung gemeindlicher Biotope zur nachhaltigen Förderung der Biodiversität. Umsetzung und Begleitung von Naturschutzprojekten im Landschafts- und Gewässerbau.