Sie begleiten natur- und artenschutzrechtliche Projekte in der Bauleitplanung, Verkehrsplanung und für Außenbereichsvorhaben. Sie sind verantwortlich für den Aufbau und die Pflege eines Ökokontos, Ausgleichsflächen- und CEF-Katasters. Sie sind für die Konzeption und die fachliche Abnahme von Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen zuständig. Sie führen die artenschutzrechtlichen Überblicksbegehungen durch. Sie begleiten und erstellen Umweltberichte, artenschutzrechtliche Prüfungen und naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichsbilanzierungen.