Sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Alltag der Jugendhilfeeinrichtung. Aufbau, Gestaltung und Pflege tragfähiger professioneller Beziehungen als Grundlage pädagogischer Arbeit. Förderung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und sozialen Kompetenzen unter Berücksichtigung individueller Hilfeziele. Planung, Umsetzung und fachgerechte Dokumentation der pädagogischen Arbeit gemäß Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII). Fallverantwortung sowie Mitwirkung an Hilfeplangesprächen und Entwicklungsberichten. Enge Zusammenarbeit und fachlicher Austausch mit Jugendämtern, Schulen, Therapeut:innen sowie weiteren beteiligten Institutionen. Krisenintervention, Deeskalation und Stabilisierung in belastenden oder akuten Situationen.