Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von naturschutzfachlichen Kompensationskonzepten (Planung und Begleitung von Grünlandentwicklungs-, Aufforstungs- und Gewässerrenturierungsmaßnahmen, Bewirtschaftungs- und Entwicklungskontrollen) Mitwirkung an Genehmigungsverfahren durch die Erstellung von Eingriffs- Ausgleichsbilanzierungen und Landschaftspflegerischen Begleitplanungen.